Immobilien ABC: O wie Offenbarungspflicht
Offenbarungspflicht – im Gesetz auch Aufklärungspflicht genannt – bedeutet, dass der Verkäufer einer Immobilie den Käufer über alle wichtigen Umstände und Gegebenheiten rund um die Immobilie aufklären muss. Solche Umstände bzw. Gegebenheiten können zum Beispiel versteckte Mängel, ein bestehender Denkmalschutz, eine sich jahreszeitlich verändernde Hausumgebung – z. B. der Bach, der im Frühjahr immer über […]
Dez. 29, 2020 Weiterlesen