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Immobilien ABC: N wie Nachlassverwalter

Sie haben geerbt, es handelt sich aber um einen überschuldeten Nachlass, der auch noch völlig undurchsichtig ist?

Zudem haben Sie Bedenken, dass Gläubiger an Sie herantreten könnten und Ansprüche bei Ihnen geltend machen möchten? Vielleicht überlegen Sie sogar, lieber das ganze Erbe auszuschlagen, bevor Sie noch durch das Erbes überschuldet sind?

Dann wenden Sie sich an einen Nachlassverwalter.

Ein Nachlassverwalter kommt zum Einsatz, wenn eine Überschuldung des Nachlasses naheliegt oder wenn er unübersichtlich ist. Dabei kann er verhindern, dass bei einer Überschuldung des Erbes Privatvermögen der Erben zur Tilgung von Verbindlichkeiten herangezogen wird. Man spricht von einer Haftungsbeschränkung.

Besteht die Annahme, dass eine Befriedigung von Verbindlichkeiten durch Erben ansteht, kann ebenfalls ein Nachlassverwalter bestellt werden. Dieser stellt dann sicher, dass der Nachlass bevorzugt für die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten eingesetzt wird.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit sich an uns zu wenden. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und ein gemeinsames Gespräch, um Sie individuell mit unserer jahrelangen Erfahrung zu unterstützen.

Telefon: 03601812842

E-Mail: Kontakt@Traum.Immobilien

Team Koch Immobilien

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