Wissen rund um die Immobilie
Aufgeklärt: Wie hoch muss eine Kellerwohnung mindestens sein?
Haben Sie sich auch schon gefragt, ob Ihre Kellerräume als Wohnfläche dienen können?
Wer seinen ausgebauten Keller als Wohnfläche nutzen oder vermieten möchte, muss neben der Wohnraumhöhe verschiedene Aspekte beachten:
▶️ Deckenhöhe
Die Mindestdeckenhöhe liegt bei 2,20 – 2,40 Metern (je nach Bundesland). Diese Höhen gelten dann für mindestens die Hälfte aller ausgebauten Räumlichkeiten.
▶️ Fensterfläche
Die Fensterfläche muss mindestens 10% im Verhältnis zur Grundfläche betragen. Dabei darf es sich nicht um „normale“ Kellerfenster handeln.
▶️ Feuchtigkeits-, Wärme- und Schallschutz
Ausgebaute Kellerräume, die als Wohnfläche dienen, müssen einen Schallschutz haben.
Damit die Räume nicht feucht und ausreichend warm werden, muss zudem an die entsprechende Dämmung und Isolierung gedacht werden.
▶️ Belüftung und Tageslicht
Wohnräume benötigen Tageslicht. Deshalb sollte unabhängig von den Vorschriften der Landesbauordnung an eine ausreichende Zahl an Fenstern und Türen vorhanden sein.
Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Keller als Wohnraum zur Vermietung dienen kann.
Telefon: 03601 812842 E-Mail: Kontakt@Traum.Immobilien