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Besenrein: Was bedeutet das bei der Wohnungsübergabe?

Am Ende des Mietverhältnisses findet in der Regel die Übergabe der Wohnung an den Vermieter statt.

Ist im Mietvertrag keine Renovierungsklausel vorhanden und hat der Mieter keine Schäden in der Wohnung verursacht, so stellt sich dem Mieter vor seinem Auszug nur noch die Frage, wie ordentlich und sauber er die Wohnung übergeben muss.

Die Antwort lautet: Besenrein🧹🧹🧹

Obwohl “besenrein” ein weit dehnbarer Begriff zu sein scheint und es grundsätzlich den Mieter nur dazu verpflichtet, die gröbsten Verschmutzungen zu beseitigen, hat der Bundesgerichtshof hier noch einmal einige Schwerpunkte aufgegriffen, die unter den Begriff besenrein zu verstehen sind:

🧹Reinigung von Teppichböden, sprich absaugen

🧹Laminat, Parkett oder auch Bodenfliesen kehren

🧹sowohl in der Wohnung als auch in Nebenräumlichkeiten wie Keller Spinnweben entfernen

🧹sofern sich an den Fenstern Klebereste u. ä. befinden, bitte putzen.

So wird die Wohnungsübergabe für beide Seiten angenehm.

Team Koch Immobilien

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