Wissen rund um die Immobilie

Wohnung an den Mieter verkaufen – das sollten Sie beachten

Sie haben sich dazu entschlossen, Ihre Wohnung an den derzeitigen Mieter zu verkaufen?

Dabei gilt es ein paar Dinge zu beachten, die wir Ihnen hier kurz erläutern möchten.

▶️ Spekulationssteuer
Möchten Sie sich beim Verkauf die Spekulationssteuer sparen, so sollten Sie Ihre Wohnung nicht innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren verkaufen. Denn sind 10 Jahre vergangen, können Sie den Geldbetrag steuerfrei genießen. Je nachdem, wie hoch der Gewinn ausfällt und wie hoch der persönliche Steuersatz ist, ist es lohnenswert, die Zeit abzuwarten.

▶️ Gemeinschaftseigentum
Informieren Sie den potenziellen Käufer, also den jetzigen Mieter, darüber, dass er sich hinsichtlich Modernisierungsmaßnahmen und Belange rund um das Gemeinschaftseigentum mit den anderen Eigentümern absprechen muss. Entscheidungen sind immer nur innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft möglich.

▶️ Unterlagen
Um eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umzuwandeln und diese zu verkaufen, sind einige Unterlagen notwendig. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die Dokumente, die Sie beim Verkauf der Wohnung an Mieter benötigen:

✅ Grundriss

✅ Teilungserklärung

✅ Grundbuchauszug

✅ Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen (drei Jahre)

✅ Wohngeldabrechnung

✅ Wirtschaftsplan (aktuell)

✅ Rücklagenübersicht

✅ Baubeschreibung

✅ Energieausweis

Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie dazu noch Fragen haben.

Telefon: 03601812842

E-Mail: Kontakt@Traum.Immobilien

Team Koch Immobilien

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