Wissen rund um die Immobilie

Wir lassen uns scheiden – was nun?

Scheidungen gehen in den häufigsten Fällen mit großen emotionalen Belastungen einher. Wenn man ein gemeinsames Eigenheim besitzt, kommen auch etliche Fragen auf, die man sich davor meist nicht stellen wollte.

Was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie? Wird sie zum Verkauf freigegeben oder bleibt einer der beiden in ihr wohnen? Gibt es Rechte und Pflichten, die beachtet werden müssen?

Es ist ratsam das Trennungsjahr zu nutzen und keine überstürzten Entscheidungen zu treffen. Im Trennungsjahr ist es beiden Partnern möglich in der Immobilie wohnen zu bleiben, auch wenn diese nur einem der beiden gehört.

Auch beim übereilten Auszug einer der Beiden, hat es keinen Einfluss auf das Wohnrecht – dieses bleibt für die ersten 6 Monate bestehen.

Oftmals sind sich beide Parteien schon sicher, dass das gemeinsame Heim aus finanziellen Gründen verkauft werden muss – auch diese Möglichkeit besteht im Trennungsjahr.

Wir beraten Sie gerne, sollten Sie Ihr Eigenheim verkaufen wollen – mit Expertise und Einfühlungsvermögen.

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