Wissen rund um die Immobilie

Was bedeutet „Denkmalschutz” bei Immobilien?

❗️Unter Denkmalschutz stehende Immobilien gelten aufgrund ihrer historischen, architektonischen oder auch kulturellen Bedeutung als schützenswert – es besteht also ein öffentliches Interesse an ihrem Erhalt.

❗️Käufer und Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien haben aber nicht nur spezielle Auflagen gemäß Denkmalschutzgesetz zu erfüllen, sondern auch gewisse Vorteile.

❗️Dem Eigentümer obliegt der Erhalt der Immobilie. Hierfür erhält er finanzielle Förderungen vom Staat sowie Steuererleichterungen.

❗️Baumaßnahmen wie Aus- und Umbauten, Sanierungen und Renovierungen sind generell genehmigungspflichtig und nur unter Auflagen möglich.

❗️Die denkmalerhaltenden Maßnahmen sind meist sehr kostenintensiv, da diese in der Regel von Spezialisten ausgeführt werden müssen. Denkmalgeschützte Immobilien haben aber auch einen stabilen Wert, der sich häufig noch steigert, und erzielen bei einer Vermietung oft höhere Einnahmen.

❗️Vor dem Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie sollten Sie sich auf jeden Fall beraten lassen.

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Ihr Team von KOCH IMMOBILIEN

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