Wissen rund um die Immobilie

Verkaufen mit der Generalvollmacht

Ist die Betreuungsvollmacht gleich die Generalvollmacht?


Die Betreuungsvollmacht befähigt die berechtigte Person unter anderem zu folgenden Punkten:

✅ Erledigung des Schriftverkehrs

✅ Besorgen der Gesundheitsfürsorge

✅ Erledigung von Angelegenheiten rund um die Immobilie

✅ Festlegen der Aufenthaltsbestimmung

Sie ermöglicht es jedoch nicht, die Immobilie zu verkaufen. Hierfür wird die Generalvollmacht benötigt. Die bevollmächtigte Person kann alle rechtlichen und persönlichen Entscheidungen treffen. Dazu zählt auch der Verkauf der Immobilie mit notarieller Beurkundung.

Die Generalvollmacht wird vorbereitend ausgestellt, um im Falle einer schweren Krankheit, Demenz oder den Umzug in ein Pflegeheim abgesichert zu sein.

Sie ist auch nach dem Tod noch gültig – die rechtmäßigen Erben und Erbinnen können sie wirksam widerrufen.

Mit der Generalvollmacht und der notariellen Beurkundung ist es möglich, den Verkauf der Immobilie in die Wege zu leiten. Alle nötigen Aufgaben und Dokumente haben nun wie bei einem normalen Verkauf ausgeführt und eingeholt zu werden.

Wir unterstützen Sie gerne.


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