Wissen rund um die Immobilie

Nießbrauchrecht

Nach dem Verkauf in der Immobilie wohnen bleiben – Wie ist das mit dem Nießbrauch?

Das Nießbrauchrecht ist ein jahrhundertealtes deutsches Recht, das weit über das übliche Wohnrecht hinausgeht. Es wird im Grundbuch eingetragen und kann lebenslang gelten oder befristet sein.

Durch das Nießbrauchrecht können Sie Ihre Immobilie verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben.

Wird ein Nießbrauch ins Grundbuch eingetragen, wechseln Haus oder Wohnung zwar den Eigentümer, doch im Grunde bleibt alles beim Alten. Denn im Zuge des Übertrags wird ein Nutzungsrecht des Vorbesitzers eingetragen. Geregelt ist das Nießbrauchrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragrafen §§ 1030 ff.

Vielleicht kann das ja für Sie interessant sein? Wir informieren Sie gerne!

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