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Maklerprovision bei Mietobjekten

Maklerprovision bei Mietobjekten – alles was Sie wissen müssen

Seit dem 1. Juni 2015 gilt in Deutschland für die Vermittlung von Wohnraum das Bestellerprinzip. Dies bedeutet, wer einen Makler bestellt, der bezahlt diesen auch.

Beauftragt der Vermieter einen Makler für die Vermittlung einer Wohnung, muss er ihn auch dafür bezahlen.

Findet der Makler einen Interessenten, muss der zukünftige Mieter dem Makler auch nichts bezahlen. Auch im Nachhinein darf der Vermieter die Maklercourtage nicht vom Mieter zurückfordern oder anderweitig umlegen.

Über die Höhe können die Vermieter grundsätzlich mit dem Makler frei verhandeln. In der Regel liegt sie aber zwischen 1,5 und 2 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.

Wir kennen uns im Mietrecht aus und haben die nötige Erfahrung in Vermarktungsmöglichkeiten. Beauftragen Sie uns für die Wohnraumvermietung, machen wir Ihnen in der Regel ein Komplettangebot zum Festpreis.

Melden Sie sich gerne bei uns:

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