Wissen rund um die Immobilie

Kann ich meinen Makler im Verkaufsprozess wechseln?

🆗 Unbefristete Verträge können jederzeit gekündigt werden, ohne dabei Gründe angeben zu müssen.

🆗 Befristete Verträge können innerhalb der Befristung nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden, etwa bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Maklers. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Eigentümer davon erfahren hat, erfolgen. Eine schwerwiegende Pflichtverletzung wäre es z. B., wenn der Makler Besichtigungstermine nicht wahrnimmt, obwohl Interessenten da sind.

🆗 Grundsätzlich ist es wichtig, auf die Formulierungen im Maklervertrag zu achten, z. B. die automatische Fristverlängerung des Vertrages, wenn nicht vorher gekündigt wird, bzw. solche wichtigen Punkte wie Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist aufzunehmen.

Sie suchen ein neues Makler-Team? Wir sind für Sie da!

Ihr Team von KOCH IMMOBILIEN

E-Mail: Kontakt@Traum.Immobilien

Team Koch Immobilien

Sie haben Fragen zum Thema?