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Ist ein Maklervertrag kündbar?

Ist ein Maklervertrag kündbar?

Es gibt unterschiedliche Arten des Maklervertrags – ob eine Kündigung möglich ist, hängt von der Art des Vertrags, sowie den vereinbarten Bestimmungen ab.

Die drei Typen des Maklervertrags sind:

📍 Einfacher Maklerauftrag

📍 Makleralleinauftrag

📍 Qualifizierter Makleralleinauftrag

Haben Sie einen unbefristeten Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Kündigung ohne Angabe eines Grundes möglich – bei den anderen Arten gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht – die fristlose Kündigung setzt jedoch eine Pflichtverletzung voraus.

Eine Pflichtverletzung kann dann bestehen, wenn sich der Makler nicht an Vereinbarungen hält, wie beispielsweise keine Besichtigungen zu vereinbaren und/oder durchzuführen oder auch die Immobilie trotz der Zusage nicht online zu bewerben.

Wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihre Immobilie ordnungsgemäß, proaktiv und vertrauenswürdig vermarktet wird, kontaktieren Sie uns gerne! Bei einem Beratungsgespräch gehen wir auf Ihre offenen Fragen ein und Sie können sich ein Bild von uns und unserer Arbeitsweise machen!

Doch eines garantieren wir Ihnen schon heute – der Gedanke einer Kündigung des Vertrags wird bei uns nicht aufkommen!

Ihr Team von KOCH IMMOBILIEN

Telefon: 03601 – 81 28 42

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Team Koch Immobilien

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