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Gehört die Treppe zur Wohnfläche?

Bei der Berechnung der Wohnfläche gibt viele falsche Informationen und Meinungen – auch beim Thema Treppen. Dafür gibt es viele Gründe, nicht zuletzt, da die Wohnflächenverordnung bereits einige Male geändert wurde.

Bei Treppen gestaltet sich die Berechnung wie folgt:

📌 In der alten Fassung der Wohnflächenverordnung wurde der Raum unter der Treppe nur dann als Wohnraum gerechnet, wenn er mindestens 2 Meter hoch war.

📌 In der neuen Fassung jedoch werden nun auch Flächen zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte als Wohnfläche einberechnet.

Ab 2 Metern Höhe gilt die Fläche in vollem Umfang als Wohnfläche.

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