Wissen rund um die Immobilie

Verkauf der geerbten Immobilie

Eine emotionale Angelegenheit – der Verkauf der geerbten Immobilie

Nach dem Ableben eines Elternteils gibt es eine Unmenge an Dingen, die zu erledigen sind. Es wurde Abschied genommen, man konnte sich Zeit für sich nehmen – doch es gibt weiterhin Punkte, die zu besprechen und zu regeln sind – wie das Erbe.

Sie haben das Elternhaus geerbt. Dieses Haus ist unzertrennbar mit der Person verbunden, die Sie so schmerzlich vermissen. Es steckt auch voller Kindheitserinnerungen.

Schon vor dem Tod wurde besprochen, dass das Haus verkauft werden soll. Doch Sie bringen es nicht übers Herz, es zu inserieren, weil Sie sich beim besten Willen nicht vorstellen können, das Haus mehrere Male mit Interessenten zu besuchen.

Wir möchten Sie unterstützen. Wir übernehmen die Vermarktung, das Einholen der benötigten Dokumente, die Besichtigungen und die Abwicklungen der Termine für Sie!

Das Einzige, was von Ihrer Seite zu tun ist, ist es, beim Amtsgericht am Wohnort des verstorbenen Elternteils den Erbschein zu holen. Den Rest erledigen wir für Sie.

Ihr Team von KOCH IMMOBILIEN
Telefon: 03601 – 81 28 42
E-Mail: Kontakt@Traum.Immobilien
https://www.Traum.Immobilien

Team Koch Immobilien

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