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Die 3 Formen des Maklervertrags: Welcher ist der passende für Sie?

Sie haben sich dazu entschieden einen Immobilienmakler zur Vermarktung Ihrer Immobilie zu beauftragen und möchten nun den für Sie passenden Maklervertrag auswählen.

Es gibt grundsätzlich drei Varianten des Maklervertrags:

Einfacher Auftrag: Bei dieser Form des Maklervertrags haben Sie die Möglichkeit mehrere Makler mit der Vermarktung zu beauftragen und die Immobilie auch selbst zu vermarkten. Sie verpflichten sich zu keiner Provision dem / den Maklern gegenüber, sollten Sie die Immobilie selbst verkaufen. Der offensichtliche Nachteil dieser Variante ist, dass keiner so richtig motiviert ist, sich richtig reinzuhängen, weil das Risiko zu groß ist, wertvolle Zeit verschwendet zu haben..

Makleralleinauftrag: Bei diesem Vertrag legen Sie sich auf einen Makler fest. Außerdem können Sie die Immobilie auch privat verkaufen ohne dem Makler eine Provision schuldig zu sein. Aber mal ehrlich… Sie beauftragen doch einen Makler, damit Sie Zeit sparen und Stress vermeiden, oder?

Qualifizierter Alleinauftrag: Dies ist die gängigste Variante bei Maklerverträgen. Wie beim Makleralleinauftrag wird auch hier nur ein Makler mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragt. Der Unterschied ist, dass auch der Eigentümer nicht eigenständig verkaufen darf und Interessenten an den Makler weiterleiten muss. Das hat den Vorteil, dass alle Informationen und Termine von einer Person verwaltet werden und es nicht zu einem Durcheinander in der Abwicklung kommt.

Rufen Sie uns einfach an, wenn wir Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie unterstützen dürfen!

Telefon: 03601 – 81 28 42

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