Wissen rund um die Immobilie

Der Maklervertrag – können Sie ihn mündlich abschließen?

Auf diese Frage gibt es nur eine Antwort – NEIN!

Es gibt 3 Arten von Maklerverträgen:

🔑 Einfacher Auftrag

🔑 Alleinauftrag

🔑 Qualifizierter Alleinauftrag

Bis zum 22.12.2020 war es noch möglich, den einfachen Auftrag mündlich abzuschließen. Diese Variante ermöglicht Ihnen auch andere Makler mit der Vermarktung Ihrer Immobilie zu beauftragen oder diese auch selbst zu verkaufen ohne dem Makler / den Maklern eine Provision zu schulden.

Seit dem 23.12.2020 ist aber kein mündlicher Maklervertrag mehr möglich – egal um welche Art es sich handelt.

Haben Sie Interesse an mehr Informationen zu den unterschiedlichen Maklerverträgen? Lassen Sie es uns wissen!

Ihr Team von KOCH IMMOBILIEN

E-Mail: Kontakt@Traum.Immobilien

Team Koch Immobilien

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