Wissen rund um die Immobilie

Maklervertrag

Darauf sollten Sie bei einem Maklervertrag achten!

Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Dann ist es immer gut, einen Fachmann an der Seite zu haben und sich von einem erfahrenen Makler unterstützen zu lassen 🙂💪

Als Makler kennen wir den Markt und wissen auch, welche Preise angemessen sind.

Entscheiden Sie sich für die Vermittlung durch einen Makler, schließen Sie mit diesem einen privatrechtlichen Vertrag ab – den Maklervertrag 📝

Als Auftraggeber verpflichten Sie sich, dem Makler bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision zu bezahlen. Der Makler hingegen ist durch einen einfachen Maklervertrag nicht automatisch zum Tätigwerden verpflichtet. Daraus ergibt sich, dass es sich hierbei um einen einseitig verpflichtenden Vertrag handelt.

Es gibt für den Maklervertrag keine gesetzlich vorgeschriebene Form. Sie können diesen schriftlich oder auch mündlich schließen. Um später jedoch Unstimmigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Vertrag in schriftlicher Form abzuschließen.

Sie haben Fragen zum Maklervertrag? Wir sind für Sie da!

Ihr Team von KOCH IMMOBILIEN
Telefon: 03601 – 81 28 42
E-Mail: Kontakt@Traum.Immobilien
https://www.Traum.Immobilien

Team Koch Immobilien

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