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Altersabschlag

Achtung, Achtung! Schon vom Altersabschlag gehört?

Der Altersabschlag bezeichnet die Höhe der Wertminderung eines Gebäudes, die durch die Nutzung entsteht. Bei einer normalen Instandhaltung geht man von einer Wertminderung von rund einem Prozent pro Nutzungsjahr aus.

Die Berechnung des Altersabschlags ist ein Teil der Wertermittlung durch Ihren Immobilienmakler. Durch die Bewertung wird der Verkaufspreis ermittelt. Zur Verkehrswertermittlung stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:


👉 Vergleichswertverfahren
👉 Sachwertverfahren
👉 Ertragswertverfahren

Die Alterswertminderung wird durch das Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer gerechnet und das Ergebnis in einem Prozentsatz ausgedrückt.

❓Doch wie wird die Gesamtnutzungsdauer eines Gebäudes festgestellt?
Es wird mit einer Dauer von 70 – 80 Jahren gerechnet.

Wird das Gebäude gut gepflegt und werden regelmäßige Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, wird der Altersabschlag bei einem gefragten Immobilienmarkt kaum zu merken sein und keinen bis kaum Einfluss auf den Verkaufspreis haben. Wir sollen uns mal den Wert Ihrer Immobilie genauer anschauen? Rufen Sie uns an!

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