Wissen rund um die Immobilie

3 Immobilientipps im Scheidungsfall

Und was passiert mit der gemeinsamen Immobilie? Nach der Trennung oder bei der Scheidung müssen Sie sich mit Ihrem Ex-Partner diesbezüglich verständigen. Dabei gibt es Folgendes zu beachten:

✔️ Sind Sie beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, können Sie nur gemeinsam entscheiden, was mit der Immobilie passieren soll.

✔️ Ist einer von Ihnen nicht im Grundbuch eingetragen, gelten die Beträge, die derjenige für den Erwerb und die Unterhaltung der Immobilie geleistet hat, als Beitrag zum Familienunterhalt. Haben Sie keine Vereinbarung für diesen Fall getroffen, sollten Sie sich mit dem Ex-Partner auf einen Ausgleich einigen, da er ja durch Ihre Beiträge einen Zugewinn erreicht hat.

✔️Im günstigsten Fall einigen Sie sich darauf, dass die Immobilie entweder vermietet oder verkauft wird und Sie sich Mieterträge oder Verkaufserlös teilen. Möchte einer von Ihnen die Immobilie behalten, müssen die (finanziellen) Übernahmemodalitäten geklärt werden.

❌ Können Sie sich nicht einigen, bleibt die Teilungsversteigerung – eine öffentliche Zwangsversteigerung, bei der Sie mitbieten können. Oft liegt der erzielte Preis aber unter dem Wert der Immobilie.

Lassen Sie sich in solch einem Fall gern von uns helfen. Mit unsere Erfahrung finden wir eine Lösung für alle beteiligten Parteien.

Ihr Team von KOCH IMMOBILIEN

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Hier gelangen Sie zu unserem Ratgeber: https://www.traum.immobilien/ratgeber/ratgeber-immobilie-scheidung

Team Koch Immobilien

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