Wissen rund um die Immobilie
Wozu braucht man eigentlich einen Maklervertrag?
Immobilieneigentümer, aber auch Immobilieninteressenten, können mit Immobilienmaklern einen Maklervertrag abschließen. Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Immobilienmakler und Auftraggeber.
Man unterscheidet in der Regel zwischen zwei Varianten des Maklervertrags:
Der einfache Auftrag
Diese Form des Vertrages zwischen Makler und Auftraggeber ist die niederschwelligste. Der Immobilienbesitzer hat das Recht, die Immobilie selbst zu verkaufen oder gleichzeitig mehrere Makler zu beauftragen. In der Regel erhält der Makler hier keine Provision, selbst wenn der Makler einen Käufer finden sollte.
Der qualifizierte Alleinauftrag
Der Verkäufer verpflichtet sich, nur einen Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie zu beauftragen, erhält dafür aber im Gegenzug Zugriff auf das Vermarktungsnetzwerk und die Expertise des Maklers. Makler werden besonders bemüht sein, das Objekt möglichst gewinnbringend zu verkaufen, da diese in der Regel am Verkauf partizipieren. In einem qualifizierten Alleinauftrag wird in der Regel zudem definiert, in welchem Zeitraum das Objekt verkauft werden soll. Der Verkäufer profitiert hier von der Sicherheit, das Objekt im vereinbarten Zeitraum auch verkauft zu bekommen.
Sie sind sich nicht sicher, ob der einfache Auftrag oder ein qualifizierte Alleinauftrag der richtige Weg für den Verkauf Ihrer Immobilie ist? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Kontakt:
KOCH IMMOBILIEN e. K.
Röblingstr. 16
99974 Mühlhausen
03601812842
www.Traum.Immobilien