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Wohnungsübergabe – darauf achtet Ihr Vermieter!

Schauen Sie zunächst in Ihren Mietvertrag. Dort ist geregelt, in welchem Zustand Sie die Wohnung an Ihren Vermieter zu übergeben haben. So müssen Sie sogenannten Schönheitsreparaturen nur vornehmen, wenn diese dort vermerkt wurden.

Ansonsten sollten Sie Ihr Übernahmeprotokoll anschauen, welches in der Regel beim Einzug angefertigt wurde. Dem können Sie bspw. die Schlüsselanzahl für Haustür, Briefkasten und Keller entnehmen.

Zudem achten Vermieter bei der Wohnungsübergabe auf die folgenden Details:

✅ Ihre Wohnung sollte in einem sauberen Zustand sein. Spinnweben sollten entfernt, die Fußböden gestaubsaugt, Toiletten und Herd in einem hygienisch unbedenklichen Zustand und die Fenster grob gereinigt sein.

✅ Schäden, die während Ihrer Mietzeit entstanden und Ihr verschulden sind, wie bspw. kaputte Dielen, müssen von Ihnen behoben werden. Reine Abnutzung ist mit der Miete abgegolten. Hierzu zählt Kalk an Armaturen, Kratzer im Laminat etc.

💡 Hinweis:

Die Übergabe ist auch mit bevollmächtigten Personen, die Sie als Mieter oder den Vermieter vertreten, möglich.

Team Koch Immobilien

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