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Wohnung mit Küche vermieten – ja oder nein?

Beim Abschluss eines neuen Mietvertrags stellt sich für Vermieter häufig die Frage, ob die Wohnung mit oder ohne Einbauküche vermietet werden soll.

Entscheidet sich der Vermieter für eine Küche, spricht er definitiv eine größere Zielgruppe an und kann eine höhere Miete verlangen. Allerdings ist der Vermieter für die Reparaturen verantwortlich und muss die Kosten selbst tragen. Immerhin können Vermieter dann sämtliche Kosten, die mit der Küche im Zusammenhang stehen, bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Entscheidet sich der Vermieter gegen eine Küche, erspart er sich sowohl die Investitions- als auch ggf. spätere Reparaturkosten. Jedoch wird bei jedem Mieterwechsel eine Einbauküche ausgebaut und die neue wieder eingebaut. All das geht an der Wohnung des Vermieters nicht spurlos vorüber.

➡️Fazit:

Einfacher für Vermieter ist es, keine Küche einzubauen. Schneller vermietet wird sie allerdings mit Küche. Es ist keine leichte Entscheidung.

Team Koch Immobilien

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