Wissen rund um die Immobilie

Immobilien als Altersvorsorge

Wofür ist Ihre Hausverwaltung zuständig?

In Ihrer Eigentumswohnung ist der Kühlschrank defekt – Sie rufen bei Ihrer Hausverwaltung an, immerhin bezahlen Sie diese doch, um sich um all Ihre Belange zu kümmern. Doch ist diese wirklich für alle Anfragen und Instandhaltungen in der WEG zuständig?

Bei der Küche handelt es sich in den meisten Fällen um Ihr Eigentum und nicht um das Eigentum der Gemeinschaft und somit ist die Hausverwaltung nicht zuständig für die Organisation der Reparatur des defekten Kühlschranks. Dies müssen Sie selbst in die Hand nehmen.

Die Hauptaufgaben Ihrer Hausverwaltung sind:

🏠 Die korrekte Buchführung der Finanzen der WEG
🏠 Das zeitgerechte Legen der Jahresabrechnung, die zu einem Guthaben oder einer Nachzahlung der Betriebskosten führen kann

🏠 Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums, wie z.B. der Aufzugsanlage
🏠 Das Verwalten der Instandhaltungsrücklage

🏠 Das Einberufen, Abhalten und Nachbereiten der Eigentümerversammlung
🏠 Die Sicherstellung, dass die Hausordnung, die von den Eigentümern beschlossen wurde, eingehalten wird.

Kurz zusammengefasst hat die Hausverwaltung zu jedem Zeitpunkt die Interessen der Gemeinschaft bestmöglich zu vertreten.

Team Koch Immobilien

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