Wissen rund um die Immobilie

Hausübergabe

Wie muss das Haus an den Käufer übergeben werden?

Sie haben einen Käufer für Ihre Immobilie gefunden, der Vertrag ist unterschrieben und vom Notar beglaubigt, der Kaufpreis ist bereits auf Ihrem Konto eingegangen. Was jetzt noch fehlt, ist die Übergabe des Hauses.

Bei der Hausübergabe wird zwar ein Übergabeprotokoll angefertigt, es ist jedoch ratsam, bereits im Kaufvertrag das Wichtigste zu regeln.

Haben Sie im Kaufvertrag vereinbart, die Immobilie besenrein zu übergeben, so müssen Sie alle Möbel ausräumen und das Haus grob reinigen. Ausgenommen sind natürlich alle Einrichtungsgegenstände, die per Kaufvertrag ebenfalls den Besitzer wechseln.

Haben Sie sich im Kaufvertrag darauf geeinigt, vorhandene Mängel vor der Übergabe zu beseitigen, müssen Sie diese Verpflichtung auch erfüllen. Denn wenn der Käufer die Mängel selbst beseitigen muss, kann er sich die dadurch entstandenen Kosten im Nachhinein bei Ihnen wiederholen.

Bei der Übergabe ist es nicht zwingend erforderlich, dass Käufer und Verkäufer persönlich anwesend sind, es ist aber zu empfehlen.

Wenn Sie uns für den Verkauf beauftragt haben, übernehmen wir natürlich gerne die Übergabe, dass auch alles glatt lauft.

Ihr Team von KOCH IMMOBILIEN

Telefon: 03601 – 81 28 42

E-Mail: Kontakt@Traum.Immobilien

Team Koch Immobilien

Sie haben Fragen zum Thema?