Wissen rund um die Immobilie
Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?
Kann ein Eigentümer einer Immobilie die Kreditraten zur Finanzierung nicht mehr bezahlen, steht es der Bank frei, die Zwangsversteigerung zu beantragen. Für mögliche Käufer ist diese Form des Immobilienkaufs durchaus nicht unattraktiv.
Hat das Kreditinstitut ein Urteil oder einen beglaubigten Vollstreckungsbescheid erwirkt, kann es den Antrag auf Zwangsversteigerung der Immobilie stellen.
Der Vollstreckungsbescheid wird dem Schuldner zugestellt, der dann zwei Wochen Zeit hat, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zu beantragen. Der Gesetzgeber spricht hier von einer Notfrist.
Schafft es der Eigentümer glaubhaft nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die ausstehenden Kreditraten innerhalb von einem halben Jahr zu begleichen, so wird die Zwangsversteigerung vorerst eingestellt.
Sollte der Eigentümer nicht nachweisen können, dass er die Forderung begleichen kann oder lässt er die Frist verstreichen, wird vom Gericht ein Sachverständiger bestellt, welcher die Immobilie begutachtet und deren Verkehrswert bestimmt.
Steht der Verkehrswert fest, setzt das Amtsgericht einen Termin für die Versteigerung fest, welcher über die Veröffentlichung im Amtsblatt eingesehen werden kann.