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Wichtige Unterlagen beim Immobilienverkauf: Protokolle der Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung dient der Wohnungseigentümergemeinschaft als zentrales Gremium. Hier entscheiden die Eigentümer über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Das Protokoll einer Eigentümerversammlung enthält die in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse.

Als Eigentümer sollten Sie diese Protokolle gut aufbewahren, denn beim Verkauf sind diese hilfreich. So möchten potenzielle Käufer meist schon bei der Besichtigung Einsicht in die Protokolle erhalten, um ihre Kaufentscheidung zu unterstützen.

Was beinhalten die Protokolle bzw. Beschlüsse?

Unter anderem wird über die folgenden Dinge entschieden:

– die Bestellung des Verwalters

– die Wahl des Verwaltungsbeirats

– den Wirtschaftsplan

– die Jahresabrechnung (Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung)

– bauliche Maßnahmen am Gebäude

Der Verwalter hat mindestens 1x jährlich eine Eigentümerversammlung einzuberufen.

Im Gesetz ist zwar nicht geregelt, wer das Protokoll anfertigen muss, dies erfolgt in der Regel jedoch ebenfalls durch den Verwalter.

Sie haben vor Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

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