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Wichtige Unterlagen beim Immobilienverkauf: Hausgeldabrechnung

Wohnungseigentumsrecht und dessen Begrifflichkeiten sind eine eigene Welt für sich. Auch der Begriff „Hausgeldabrechnung“ gehört dazu. Hierbei geht es nicht nur um viel Geld, sondern auch um monatliche Verpflichtungen, die erst einmal bezahlt sein wollen.

Informieren Sie daher in jedem Fall vorab Ihren potenziellen Käufer, wie hoch das monatliche Hausgeld ausfällt, damit er dieses in seiner Kalkulation beachten kann.

Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres hat der Verwalter die Hausgeldabrechnung zu erstellen. Dabei besteht die Abrechnung aus zwei Teilen:

➡️ Zum einen enthält die Gesamtabrechnung die Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben des Kalenderjahres sowie eine Aufstellung über die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage.

➡️ Zum anderen ergibt sich aus den Einzelabrechnung für jeden Eigentümer der verbindliche Rückerstattungs- oder Nachzahlungsbetrag.

Für die Hausgeldabrechnung gelten im Wesentlichen dieselben Anforderungen wie bei einer Betriebskostenabrechnung.

Vorzulegen hat der Verwalter die Abrechnung regelmäßig innerhalb von vier, spätestens aber von sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.

Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Fragen zu dem Thema haben.

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