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Wichtige Unterlagen beim Immobilienverkauf: Baulastenverzeichnis

Neben dem Grundbuch ist bei einem Immobilienverkauf das Baulastenverzeichnis wichtig. Hier können Baulasten, also öffentlich-rechtliche Verpflichtungen wie bspw. ein Wegerecht, aufgeführt sein.

Verkäufer sollten sich vor dem Verkauf noch einmal genau informieren, welche Baulasten auf ihr Grundstück eingetragen sind, um so den Immobilienpreis realistisch einschätzen zu können. Potenzielle Käufer können nämlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis verlangen.

📜 Einsicht in das Baulastenverzeichnis 📜

Einsicht oder einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis können Sie beim zuständigen Bauamt formlos beantragen.

📜 Kosten bei der Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis / für einen Auszug 📜

Die Kosten für einen Auszug sind sehr unterschiedlich und belaufen sich ca. zwischen 20,00 € und 150,00 € pro Flurstück/Grundstück.

Eine Einsichtnahme vor Ort ist oftmals kostenlos oder für wenige Euro zu haben.

📜 Berechtigung für Einblick oder Auszug des Baulastenverzeichnisses 📜

Einen Auszug oder eine Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse vorweisen kann.

Berechtigtes Interesse haben in den meisten Bundesländer Grundstückseigentümer und Kaufinteressenten eines Grundstücks.

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