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Gebäudeversicherung

Werden Versicherungen beim Kauf umgeschrieben oder müssen sie gekündigt werden?

Versicherungen kündigen oder übergeben? 🤔

Bei einem Hauskauf ist es so, dass die Gebäudeversicherung automatisch vom Vorbesitzer auf den neuen Eigentümer übergeht. Dies ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Der Verkäufer muss lediglich sämtliche Versicherungsunterlagen an den neuen Käufer übergeben und dafür sorgen, dass die Versicherung von dem Eigentümerwechsel erfährt.

Die Gebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer und schützt diese vor hohen Kosten für Reparaturen nach einem Versicherungsfall. Verpflichtend ist diese aber nicht.

Ab der Grundbuchumschreibung hat der Käufer einen Monat lang ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Er kann den Vertrag entweder fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Team Koch Immobilien

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