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Wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen?

Wer umzieht, ist dazu verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden und eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

Doch was ist das überhaupt? 🤔

Mit einer Wohnungsgeberbestätigung belegt der Vermieter, dass der Mieter tatsächlich in seine Wohnung eingezogen ist. 2015 wurde die Wohnungsgeberbestätigung vom Gesetzgeber eingeführt, um sogenannte Scheinwohnsitze zu verhindern.

Der Vermieter ist nach dem Meldegesetz dazu verpflichtet, die Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen. Nicht nur der Mieter muss sich nämlich fristgerecht ummelden, auch der Vermieter hat die Pflicht, dem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung so zügig auszustellen, dass der Mieter seine Meldepflicht einhalten kann.

Team Koch Immobilien

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