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Welche Rolle spielt der Notar beim Hausverkauf?

Nach deutschem Recht müssen Sie für die Abwicklung eines Hausverkaufs einen Notar hinzuziehen. Im § 311b BGB ist festgelegt, dass ein Immobilienkaufvertrag stets notariell beurkundet werden muss. Ansonsten kommt ein Wechsel der Eigentümer nicht zustande.

Der Notar berät sowohl die Verkäufer als auch die Käufer in allen rechtlichen Belangen und beurkunden am Schluss den Kaufvertrag. Erst wenn der Notar den Vertrag notariell beurkundet hat, wird dieser rechtskräftig.

Der Notar übernimmt folgende Leistungen:

📍 Protokollierung des Kaufvertrages

📍 Einträge sowie Löschung von Auflassungsvormerkungen

📍 Weiterleitung von Unterlagen an das Finanzamt und Grundbuchamt

📍 Einholen von notwendigen Genehmigungen Wichtig ist, dass sich die Verkäufer und Käufer auf ein gemeinsames Notariat einigen. Eine vorgegebene Regelung hierzu gibt es aber nicht.

Team Koch Immobilien

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