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Welche Reparaturen muss der Mieter selbst bezahlen?

Wann ein Mieter selbst für Reparaturen aufkommen muss, hängt davon ab, wie hoch die Kosten sind und was genau kaputt ist. Hierbei ist es auch sehr wichtig, was im Mietvertrag steht 💡

Grundsätzlich trägt der Vermieter laut § 535 BGB die Kosten für Instandsetzungsarbeiten. Gibt es jedoch eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, so kann der Vermieter vom Mieter eine Selbstbeteiligung des Mieters einfordern.

Für die Kleinreparatur in Frage kommen nur Gegenstände, die häufig vom Mieter genutzt werden. Dazu gehören:

✏️ Tür- und Fensterverschlüsse

✏️ Wasserhähne

✏️ Lichtschalter

✏️ Türgriffe

✏️ Jalousien

In der Praxis ist es immer etwas schwierig, die Zuständigkeit abzuschätzen. Ist beispielsweise die Dusche verkalkt, so hat der Vermieter die Behebung zu bezahlen. Handelt es sich jedoch um Schäden am Duschkopf, ist der Mieter in der Zahlungspflicht. Gerichte halten in der Regel Kosten für Einzelreparaturen bis zu 100,00 Euro als zumutbar.

Team Koch Immobilien

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