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Welche Renovierungen muss ein Mieter übernehmen?

Wohnen hinterlässt Spuren. Doch welche Schäden müssen Sie als Mieter beseitigen und was ist bereits mit der Miete abgegolten?

Normale Abnutzungsspuren sind mit der Miete abgegolten. Einige notwendige Renovierungsarbeiten können jedoch im Rahmen sogenannter Schönheitsreparaturen auf Sie als Mieter übertragen werden.

Laut Gesetz ist die Übertragung folgender Arbeiten zulässig:

👨🏻‍🎨 Streichen oder Tapezieren der Wände und Decken

👨🏻‍🎨 Streichen oder Lackieren von Heizkörpern, Heizungsrohren sowie Türen und Fenstern von innen

👨🏻‍🎨 Streichen oder Lackieren von Einbauschränken

Verursachte Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, müssen Sie ebenfalls beseitigen.

Dazu gehören:

🔨 die Beseitigung kleinerer Risse im Putz oder Holz im Innenbereich der Wohnung

🔨 das Ausbessern von Dübellöchern an Wänden und in Fliesen

Alternativ sind die Kosten dem Vermieter zu erstatten.

Instandhaltungsarbeiten hingegen sind immer Sache des Vermieters.

Übrigens:
Die Renovierung können Sie selbst vornehmen, solange sie fachgerecht ausgeführt wird. Die Durchführung der Maler- und Tapezierarbeiten durch einen Meisterbetrieb ist nicht zwangsläufig nötig.

Team Koch Immobilien

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