Wissen rund um die Immobilie

Betriebskosten

Welche Betriebskosten darf ich auf meine Mieter umlegen?

Wer ein Haus oder eine Wohnung unterhält, der muss viel Geld bezahlen 💰 Als Vermieter können Sie jedoch bestimmte Ausgaben auf Ihre Mieter umlegen ☝️

Dies geht aber nur dann, wenn Sie mit Ihrem Mieter ausdrücklich vereinbart haben, die Nebenkosten auf diesen umzulegen!

In der Betriebskostenabrechnung können Sie folgende Kostenpunkte auflisten:

✅  Grundsteuer

✅  Abwassergebühr

✅  Warme Betriebskosten

✅  Aufzug

✅  Straßenreinigung und Müllabfuhr

✅  Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung

✅  Gartenpflege

✅  Beleuchtungskosten

✅  Hausmeisterkosten

✅  Sach- und Haftpflichtversicherungen

✅  Fernsehen, Antenne oder Kabelanschluss

✅  Waschraum

✅  Schornsteinfeger

Folgende Nebenkosten dürfen Sie hingegen nicht auf den Mieter umlegen:

❌ Instandhaltung und Instandsetzung

❌ Verwaltungsarbeit

Team Koch Immobilien

Sie haben Fragen zum Thema?