Wissen rund um die Immobilie
Welche Arten von Maklerverträgen gibt es?
Möchten Sie vielleicht gerade Ihre Immobilie verkaufen und spielen mit dem Gedanken einen Makler zu beauftragen? Dann haben Sie die Wahl zwischen 3 Arten von Maklerverträgen.
🖋️ DER EINFACHE MAKLERAUFTRAG
– Vertrag muss nicht schriftlich erfolgen
– Beauftragung von weiteren Maklern Ihrerseits ist möglich
– Sie haben die Möglichkeit Ihre Immobilie selbst an Interessenten zu verkaufen
– keine Vertragslaufzeit
🖋️ DER MAKLERALLEINAUFTRAG
– Vertrag muss schriftlich erfolgen
– Sie dürfen keine weiteren Makler beauftragen
– Sie können Ihre Immobilie selbst an Interessenten verkaufen
– Vertrag hat eine Laufzeit von 3-6 und selten auch von zwölf Monaten
🖋️ DER QUALIFIZIERTE MAKLERALLEINAUFTRAG
– Vertrag muss schriftlich erfolgen
– gängigste Variante aller Vertragsarten
– Sie dürfen keine weiteren Makler beauftragen
– alle Anfragen – auch die an Sie privat – müssen an den Makler weitergeleitet werden, damit er die Verhandlungen führen kann.
– Vorteil: Es entsteht keine Verwirrung über Zuständigkeiten oder Absprachen und die Interessenten fühlen sich gut und professionell aufgehoben.
Sie haben noch Fragen zum Thema Maklerverträge? Dann melden Sie sich gern.
Ihr Team von KOCH IMMOBILIEN
E-Mail: Kontakt@Traum.Immobilien
Telefon: 03601 812842