Wissen rund um die Immobilie

Gewerbeimmobilien

Was zählt zu Gewerbeimmobilien?

Eine Gewerbeimmobilie gilt dann als diese, wenn sie ganz oder zum Teil zu gewerblichen Zwecken – und nicht Wohnzwecken – genutzt wird. Das Bewertungsgesetz definiert Gewerbeimmobilien so: “Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80%, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Teileigentum sind.”

Sie werden grundsätzlich in folgende Kategorien unterteilt:

✅ Handelsimmobilien

✅ Büroimmobilien

✅ Freizeitimmobilien

✅ Produktionsimmobilien

✅ Logistikimmobilien

✅ Spezialimmobilien

Weit verbreitete Beispiele von kleineren Gewerbeimmobilien sind Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder auch Friseurläden. Doch auch Supermärkte, Bürogebäude und Hotels zählen dazu.

Spezialimmobilien sind Großprojekte, wie Flughäfen, Autobahnraststätten und auch Bahnhöfe.

Bei Gewerbeimmobilien besteht bei Vermietungen in Deutschland weitestgehend Vertragsfreiheit, so dass hier ein dynamischer Markt besteht.

Team Koch Immobilien

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