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Was Sie als Vermieter Mietinteressenten fragen dürfen und was nicht

Sie sind im Besitz einer Immobilie, die Sie vermieten möchten? Herzlichen Glückwunsch! Um sich als Vermieter bspw. vor Mietnomaden zu schützen, dürfen Sie als Vermieter einige Daten des möglichen Mieters abfragen, jedoch auf keinen Fall zu viele.

Wir klären Sie auf, welche Daten Sie bei einem Mietinteressenten in Erfahrung bringen dürfen. Generell gilt: Im Zuge der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) existiert auch bei Mieterauskünften das Prinzip der Datensparsamkeit: Sie dürfen nur Daten abfragen, die Sie auch wirklich benötigen.

Was Sie abfragen dürfen:

Was Sie nicht fragen dürfen:

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll einen ersten Überblick darüber geben, welche Daten Sie von Mietinteressenten grundsätzlich einfordern dürfen.

Sie sind sich nicht ganz sicher, welche Daten Sie erheben dürfen und wie Sie ggf. die Bonität eines Mieters weitergehend prüfen können? Melden Sie sich einfach bei uns, wir helfen gerne weiter!

Kontakt:

KOCH IMMOBILIEN
Röblingstraße 16
99974 Mühlhausen
03601 812842
www.Traum.Immobilien

Team Koch Immobilien

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