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Was muss im Mietvertrag stehen?

Ein Mietvertrag, der alle Rechte und Pflichten regelt, gibt Mieter und Vermieter ein gutes Gefühl der Sicherheit. Doch welche Angaben gehören unbedingt in einen Mietvertrag? Und was sollte noch mit aufgenommen werden? Hier ein Überblick:

Pflichtangaben

✔️ Namen aller Mieter und Vermieter

✔️ Bezeichnung des Mietobjektes: Adresse, Lage und Zimmeranzahl

✔️ Mitvermietete Räume wie Keller, Dachboden, Garagenstellplatz

✔️ Beginn des Mietverhältnisses und Mietzeitraum (befristet oder unbefristet)

✔️ Höhe der monatl. Miete

Diese Angaben sind unerlässlich, weil ohne sie kein gültiger Vertrag vorliegt, sie beiden Seiten als Nachweis der vereinbarten Sache dienen und so im Streitfall die Grundlage für Klärung und Rechtmäßigkeit bilden.

In der Regel sind in einem Standardmietvertrag noch weitere Punkte enthalten, die ebenso der Absicherung beider Parteien dienen:

✔️ Zustand der Mietsache

✔️ Betriebs- und Nebenkosten

✔️ Kaution

✔️ Schönheitsreparaturen

✔️ Kündigungsfrist

Auch können Vereinbarungen zu Tierhaltung, Gartennutzung und Untervermietung enthalten sein. Grundsätzlich gilt: Gibt es im Mietvertrag keine Regelung zu einer Sache, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Team Koch Immobilien

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