Wissen rund um die Immobilie

Was kostet der Notar?

Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Haus-, Grundstücks- oder Wohnungskauf vom Notar beurkundet werden muss. Dieser ist zur Neutralität verpflichtet.


Seien Sie nicht schüchtern, ihm alle aufkommenden Fragen zu stellen – er wird sie Ihnen beantworten. Beachten Sie jedoch, dass er nicht parteilich beraten darf oder Ihnen finanzielle und wirtschaftliche Tipps geben darf.

Er übernimmt im Rahmen der notariellen Beurkundung die Erstellung des Vertragsentwurfs, sowie der Urkunde, die Tätigkeiten als Berater im Zuge der Vertragserstellung, die Grundschuldbestellung, Abwicklungstätigkeiten und den Vertragsvollzug. Oftmals wird ein Notaranderkonto oder auch Treuhandkonto eröffnet.

Die Notargebühren werden nicht frei bestimmt – nach der Gebührenordnung fallen für den Hauskauf Kosten zwischen 1,5 – 2 % des Kaufpreises an und fallen meistens – je nach Vereinbarung – für den Käufer der Immobilie an.

Team Koch Immobilien

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