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Was darf ein Hausmeister nicht erledigen?

Was darf ein Hausmeister nicht erledigen?

Die Eingangstür des Mehrparteienhauses muss getauscht werden – der Hausmeister sagt, dass er die Fähigkeiten dazu hat. Es ist also offensichtlich die einfachste Lösung, richtig? Immerhin wird er schon bezahlt und es muss kein neues Gewerk beauftragt werden.

Doch ist es wirklich so einfach?

❌ Nein!

Hausmeister dürfen keine Tätigkeiten übernehmen, für welche ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist.

Dazu zählen Bodenverlegearbeiten, Teppichreinigungsarbeiten oder auch Tankschutzarbeiten, wie beispielsweise an Heizöltanks.

Muss ein Rohr gereinigt werden, oder ein Boden in einer der Wohnungen oder im Allgemeinbereich gelegt werden, ist auch das jeweils zuständige Fachgewerk zu beauftragen – der Installateur oder der Bodenleger.

Übt er diese Tätigkeiten aus – oder bewirbt diese auch nur mündlich – insbesondere ohne die Eintragung in die notwendige Handwerksrolle – verstößt der Hausmeister gegen zwei Gesetze:

👉 Das Schwarzarbeitsgesetz
👉 Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

Team Koch Immobilien

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