Wissen rund um die Immobilie

Was bedeutet „Kauf bricht Miete nicht“?

Was bedeutet „Kauf bricht Miete nicht“ für mich als neuen Eigentümer einer bewohnten Immobilie? Wir sagen es Ihnen.

✔️ Sie als Käufer treten anstelle des Vorbesitzers in bestehende Mietverhältnisse ein und übernehmen somit alle Rechte und Pflichten, also auch den vereinbarten Mietvertrag. Erst wenn Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, dürfen Sie von Ihren Rechten als Vermieter Gebrauch machen und bspw. eine Mieterhöhung einfordern.

✔️ Sind beim Verkauf Mieter gegenüber dem alten Eigentümer im Rückstand mit Zahlungen, können Sie als neuer Eigentümer erst dann aus diesem Grund eine Kündigung aussprechen, wenn diese Forderungen an Sie abgetreten wurden.

✔️ In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sich vom Verkäufer vorab umfassende Informationen zu den bestehenden Mietverhältnissen geben lassen. Dazu gehören die Art der Mietverhältnisse, die Inhalte der Mietverträge und die Höhe der Mietzahlungen. Lassen Sie sich auch die letzten Betriebskostenabrechnungen zeigen und fragen Sie nach der Zuverlässigkeit der Mietzahlungen und eventuell bestehenden Nebenabreden.

Team Koch Immobilien

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