Wissen rund um die Immobilie

Verjährung der Mietforderung

Wann verjährt die Mietforderung an meinen Mieter?

3 ist die magische Zahl. Nach 3 Jahren verjährt sie.

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in der der Anspruch entstanden ist. Hier handelt es sich um nicht bezahlte Mieten oder Betriebskosten.

Wenn Mieterin Huber also im Mai 2022 anstatt der vollen Miete von 720 € nur 300 € bezahlt, beginnt mit Ende 2022 die Verjährungsfrist zu laufen und endet 3 Jahre später – am 31.12.2025.

Wie gehen Sie bei einem Mietrückstand vor?

Mahnen Sie Ihren Mieter. Sollte auch nach mehreren Mahnungen noch keine Reaktion oder Zahlung erfolgt sein, suchen Sie ein Gespräch. Auch Mieter sind nur Menschen – und können sich in einer privaten Misslage befinden. Es kann beispielsweise eine Ratenvereinbarung geschlossen werden.

Sollte im gemeinsamen Gespräch keine Einigung gefunden werden und der Rückstand uneinbringlich sein, können Sie die Mietforderung gerichtlich geltend machen.

Die Klageerhebung, sowie Verhandlungen zwischen Ihnen und dem Mieter, machen Hemmungen der Verjährungsfrist möglich.

Team Koch Immobilien

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