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Wann kann man die Maklerprovision von der Steuer absetzen?

Die Maklerprovision – auch bekannt als Courtage – ist ein erfolgsabhängiges Entgelt für eine verkäuferische oder vermittlerische Tätigkeit eines Maklers, die vorab vereinbart wurde.

Unter welchen Voraussetzungen die Maklerprovision für einen steuerpflichtigen Immobilienkäufer oder Vermieter von der steuerlich absetzbar ist, lesen Sie hier:

➡️ Der Vermieter kann eine gezahlte Maklerprovision als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften absetzen.

➡️ Beim Kauf einer Immobilie gehört die Maklerprovision zu den so genannten Anschaffungsnebenkosten.

Hier hängt die Absetzbarkeit von der Nutzung der Immobilie ab:

🔹 Bewohnt der Käufer die Immobilie selbst, kann er die Provision nicht absetzen.

🔹 Vermietet er die Immobilie dagegen, wird die Maklerprovision als Teil der Gesamtanschaffungskosten dem Kaufpreis zugerechnet und kann so in die steuermindernde Abschreibung der Immobilie einfließen.

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