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Kaution Ihres Mieters einbehalten

Wann dürfen Sie die Kaution Ihres Mieters einbehalten?

Es gibt im Mietrecht keine gesetzliche Regelung, die festlegt, dass eine Kaution zu Mietbeginn eingefordert werden muss. Allerdings steht fest, dass Sie als Vermieter nicht mehr als drei Nettokaltmieten als Kaution festlegen dürfen. Die Kaution gilt als Absicherung für Sie als Vermieter.

🤓 #funfact: Kaution stammt vom lateinischen Wort “Cautio” und bedeutet übersetzt: Vorsicht oder Sicherheit!

In welchen Fällen haben Sie den Anspruch Teile oder die komplette Kaution einzubehalten?

❌ Ausstehende Mietzahlungen
❌ Ausstehende Zahlungen der Betriebskosten
❌ Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen
❌ Schadensersatz wegen Beschädigungen der Mieträume

Kommt es also zu Beschädigungen am Parkettboden, die nicht einer normalen Abnutzung entsprechen, können Sie die Kosten zur Behebung dieser Schäden der Kaution abziehen. Legen Sie aus Gründen der Transparenz auch die Rechnung des Fachgewerks bei, um Streitigkeiten aktiv entgegenzuwirken.

Team Koch Immobilien

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