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Grunddienstbarkeiten

Voraussetzung für Grunddienstbarkeiten

Grunddienstbarkeiten sind Vereinbarungen zwischen zwei Grundstückseigentümern. Durch diese Vereinbarungen wird die Nutzung von Grund und Boden geregelt. Die Grunddienstbarkeiten werden im Grundbuch eingetragen und sind rechtlich bindend und bestehen auch bei einem Eigentümerwechsel weiter.

Es wird zwischen zwei Arten von Grunddienstbarkeiten unterschieden:

1️⃣ Nutzungsdienstbarkeit – ein Grundstückseigentümer bekommt die Befugnis, Teile des fremden Grundstücks zu nutzen

2️⃣ Unterlassungsdienstbarkeit – bestimmte Handlungen werden einem Grundstückseigentümer verboten Die wichtigste Voraussetzung für Grunddienstbarkeiten ist die Einigung beider Parteien vor Eintragung ins Grundbuch. Das bedeutet, dass beide betroffenen Eigentümer den Vereinbarungen zustimmen müssen. Es dürfen auch keine Nachteile für den dienenden Eigentümer entstehen. Es ist das Ziel, die Belastung so gering wie möglich zu halten – oftmals wird auch eine Entschädigung vereinbart.

Team Koch Immobilien

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