Wissen rund um die Immobilie

Versteuerung von Mieteinnahmen

Zunächst gilt: Alle Mieteinnahmen, die Sie als Privatperson durch Vermietung und/oder Verpachtung von Häusern und Wohnungen erzielen, müssen Sie in der Steuererklärung (Anlage V) angeben und versteuern.

Aber: Vermieter müssen nicht die kompletten Mieteinnahmen versteuern, sondern können einige Kosten geltend machen.

Abschreibungen

Wenn eine Immobilie erworben und dann vermietet wird, können 50 Jahre lang jeweils zwei Prozent des Gebäudewerts geltend gemacht werden.

Schuldzinsen:

Sollte ein Darlehen für den Kauf der Immobilie aufgenommen worden sein, können Teile davon ebenfalls geltend gemacht werden. Die Anrechnung gilt allerdings nur für die Zinszahlungen, nicht für etwaige Tilgungssummen.

Laufende Kosten:

Auch laufende Kosten mindern Erträge – und somit die Steuerlast. Darunter fallen beispielsweise Kosten für die Verwaltung des Hauses oder Reparaturen im Haus oder in der Wohnung.

Team Koch Immobilien

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