Wissen rund um die Immobilie
Vermietung an Angehörige
Vermieter können Immobilien an nahe Angehörige vermieten und dadurch sogar finanzielle Vorteile erzielen:
Seit dem 01.01.2012 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass mindestens 66% des ortsüblichen Spiegels als Miete verlangt werden muss, um vom vollen Werbungskostenabzug zu profitieren: Vermieter können somit laufende Kosten mit den geringeren Mieteinnahmen verrechnen und profitieren.
Beachten Sie: Immobilienbesitzer, die Wohnraum vermieten, müssen Mieteinnahmen immer beim Finanzamt als Einkommen versteuern!