Wissen rund um die Immobilie

Vermietung an Angehörige

Vermietung an Angehörige – Das müssen Sie wissen!

Bei der Vermietung an Angehörige handelt es sich meist um die verbilligte Vermietung von Wohneigentum.

Das Wichtigste vorweg: Die Vermietung an Angehörige ist in Deutschland erlaubt, wenn Sie als Vermieter mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete ansetzen.

Als nahe Angehörige zählen:

👨‍👩‍👦‍👦 Ehepaare und deren neue Lebensgefährten

👨‍👩‍👦‍👦 Unterhaltsberechtigte Kinder

👨‍👩‍👦‍👦 Enkelkinder

👨‍👩‍👦‍👦 Eltern

👨‍👩‍👦‍👦 Elternteile mit neuen Lebenspartnern

👨‍👩‍👦‍👦 Großeltern

👨‍👩‍👦‍👦 Geschwister

Bei einem verbilligten Mietverhältnis sollten Sie dieses an das Finanzamt melden und alles ordnungsgemäß regeln.

Den Mietvertrag sollten Sie wie bei anderen Personen auch schriftlich aufsetzen. Sie müssen nachweisen können, dass die Mietzahlungen geleistet wurden. Daher sollte ein Dauerauftrag oder eine pünktliche Banküberweisung ebenfalls im Mietvertrag vereinbart werden.

Team Koch Immobilien

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