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Vermieterpfandrecht – Das müssen Sie als Vermieter wissen
Viele Vermieter wissen nicht Bescheid über die Möglichkeiten, die ihnen das Vermieterpfandrecht bietet. Geregelt ist das Vermieterpfandrecht in § 562 des BGB 📖
Sie können als Vermieter das Vermieterpfandrecht geltend machen, wenn:
✔️ offene Mietforderungen bestehen
✔️ der Mieter Betriebskostenvorauszahlungen bzw. -nachzahlungen nicht bezahlt
✔️ Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt werden
✔️ der Mieter Schäden verursacht hat und sich weigert diese zu bezahlen Das Vermieterpfandrecht gilt für Wohnungen und Geschäftsräume gleichermaßen. Doch Achtung❗ Das Pfandrecht gilt nur für Gegenstände, die nach den gesetzlichen Bestimmungen der Zwangsvollstreckung pfändbar sind.