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Vermieter hat die Wohnung gekündigt – darf er das?

Ihr Vermieter darf Ihnen natürlich nicht ohne triftigen Grund den Mietvertrag kündigen. Doch gibt es immer wieder Situationen, in denen Vermieter eine Kündigung veranlassen (müssen).

✔️So ist eine Kündigung möglich,

wenn Ihr Vermieter EIGENBEDARF in Anspruch nimmt, sprich, wenn er oder nahe Familienangehörige den Wohnraum selbst brauchen.

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Ebenso kommt eine VERWERTUNGSKÜNDIGUNG infrage. Hierbei soll das Grundstück verkauft oder gar das Gebäude abgerissen werden, auf dem bzw. in dem sich Ihre Wohnung befindet.

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Auch AUSSTEHENDE MIETZAHLUNGEN (mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate im Verzug), ZWECKENTFREMDUNG der Wohnung (bspw. bei Nutzung einer Mietwohnung als Büro) oder andauernde RUHESTÖRUNGEN oder RÜCKSICHTSLOSES VERHALTEN können eine Kündigung zur Folge haben.

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▶️ Abschließend sei gesagt, dass der Kündigungsgrund in jedem Fall plausibel, nachvollziehbar und begründet sein muss.

Team Koch Immobilien

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